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The word(s) "tag" appears 506 time(s) in 465 verse(s) in Quran in German (Bubenheim & Dr. Nadeem Elyas) translation.

(11) Diejenigen, die verheimlichen, was Allah von der Schrift herabgesandt hat, und es für einen geringen Preis verkaufen, sie verzehren in ihren Bäuchen nichts als Feuer. Und Allah wird zu ihnen am tag der Auferstehung weder sprechen noch sie läutern. Für sie wird es schmerzhafte Strafe geben.
(12) Nicht darin besteht die Güte, daß ihr eure Gesichter gegen Osten oder Westen wendet. Güte ist vielmehr, daß man an Allah, den Jüngsten tag, die Engel, die Bücher und die Propheten glaubt und vom Besitz - obwohl man ihn liebt - der Verwandtschaft, den Waisen, den Armen, dem Sohn des Weges, den Bettlern und für (den Loskauf von) Sklaven hergibt, das Gebet verrichtet und die Abgabe entrichtet; und diejenigen, die ihre Verpflichtung einhalten, wenn sie eine eingegangen sind, und diejenigen, die standhaft bleiben in Not, Leid und in Kriegszeiten, das sind diejenigen, die wahrhaftig sind, und das sind die Gottesfürchtigen.
(13) (Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und daß ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wißt!
(14) Der Monat Ramadan (ist es), in dem der Qur'an als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen tagen (fasten). Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, - damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten preist, dafür, daß Er euch rechtgeleitet hat, auf daß ihr dankbar sein möget.
(15) Vollzieht die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt für Allah. Wenn ihr jedoch (daran) gehindert werdet, dann (bringt) an Opfertieren (dar), was euch leichtfällt. Und schert euch nicht die Köpfe, bevor die Opfertiere ihren Schlachtort erreicht haben! Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres. - Wenn ihr aber in Sicherheit seid, dann soll derjenige, der die Besuchsfahrt mit der Pilgerfahrt durchführen möchte, an Opfertieren (darbringen), was ihm leichtfällt. Wer jedoch nicht(s) finden kann, der soll drei tage während der Pilgerfahrt fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid; das sind im ganzen zehn. Dies (gilt nur) für den, dessen Angehörige nicht in der geschützten Gebetsstätte wohnhaft sind. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah streng im Bestrafen ist!
(16) Und gedenkt Allahs während einer bestimmten Anzahl von tagen. Wer sich jedoch in zwei tagen (mit dem Aufbruch) beeilt, den trifft keine Sünde, und wer länger bleibt, den trifft keine Sünde; (das gilt) für den, der gottesfürchtig ist. Fürchtet Allah und wißt, daß ihr zu Ihm versammelt werdet!
(17) Ausgeschmückt ist denen, die ungläubig sind, das diesseitige Leben, und sie spotten über diejenigen, die glauben. Aber diejenigen, die gottesfürchtig sind, werden am tag der Auferstehung über ihnen stehen. Und Allah versorgt, wen Er will, ohne zu berechnen.
(18) Geschiedene Frauen sollen (mit sich) selbst drei Zeitabschnitte abwarten. Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihrem Mutterleib erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten tag glauben. Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht, sie zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wollen. Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug. Und Allah ist Allmächtig und Allweise.
(19) Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in rechtlicher Weise miteinander geeinigt haben. Damit wird von euch ermahnt, wer an Allah und den Jüngsten tag glaubt. Das ist lauterer für euch und reiner. Allah weiß, ihr aber wißt nicht.
(20) Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen - so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (tage) abwarten. Wenn sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so ist für euch keine Sünde in dem, was sie in rechtlicher Weise mit sich selbst unternehmen. Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.
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The word(s) "tag" appears 506 time(s) in 465 verse(s) in Quran in German (Bubenheim & Dr. Nadeem Elyas) translation.