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The word(s) "verkauf" appears 20 time(s) in 19 verse(s) in Quran in German (Bubenheim & Dr. Nadeem Elyas) translation.

(1) Und glaubt an das, was Ich (als Offenbarung) hinabgesandt habe, das zu bestätigen, was euch bereits vorliegt. Und seid nicht die ersten, die es verleugnen. Und verkauft Meine Zeichen nicht für einen geringen Preis. Und Mich allein sollt ihr fürchten.
(2) Doch wehe denjenigen, die die Schrift mit ihren (eigenen) Händen schreiben und hierauf sagen: "Das ist von Allah", um sie für einen geringen Preis zu verkaufen! Wehe ihnen wegen dessen, was ihre Hände geschrieben haben, und wehe ihnen wegen dessen, was sie verdienen.
(3) Wie schlimm ist das, wofür sie ihre Seelen verkauft haben: daß sie das verleugnen, was Allah herabgesandt hat, aus Mißgunst (darüber), daß Allah etwas von Seiner Huld offenbart, wem von Seinen Dienern Er will! So haben sie sich Zorn über Zorn zugezogen. Und für die Ungläubigen gibt es schmachvolle Strafe.
(4) Und sie folgten dem, was die Teufel unter der Herrschaft Sulaimans (den Menschen) verlasen. Nicht Sulaiman war ungläubig, sondern die Teufel waren es, indem sie die Menschen in der Zauberei unterwiesen und in dem, was auf die (beiden) engelhaften Männer) in Babel, Harut und Marut, herabgesandt worden war. Und sie (beide) unterwiesen niemanden (in der Zauberei), ohne zu sagen: "Wir sind nur eine Versuchung; so werde (darum) nicht ungläubig." Und so lernten sie von ihnen (beiden) das (Zaubermittel), womit man Zwietracht zwischen den Ehegatten stiftet. Doch können sie damit niemandem schaden, außer mit Allahs Erlaubnis. Und sie erlernten, was ihnen schadet und nicht nützt. Und sie wußten doch, daß, wer es erkaufte, am Jenseits wahrlich keinen Anteil hätte. Fürwahr, wie schlimm ist das, wofür sie ihre Seelen verkauft haben, wenn sie (es) nur wußten!
(5) Diejenigen, die verheimlichen, was Allah von der Schrift herabgesandt hat, und es für einen geringen Preis verkaufen, sie verzehren in ihren Bäuchen nichts als Feuer. Und Allah wird zu ihnen am Tag der Auferstehung weder sprechen noch sie läutern. Für sie wird es schmerzhafte Strafe geben.
(6) Unter den Menschen gibt es (auch) manchen, der sich selbst im Trachten nach Allahs Zufriedenheit verkauft. Und Allah ist zu den Menschen Gnädig.
(7) O die ihr glaubt, gebt aus von dem, womit Wir euch versorgt haben, bevor ein Tag kommt, an dem es keinen verkauf, keine Freundschaft und keine Fürsprache gibt! Die Ungläubigen sind die Ungerechten.
(8) Diejenigen, die Zins verschlingen, werden nicht anders aufstehen als jemand, den der Satan durch Wahnsinn hin und her schlägt. Dies (wird sein), weil sie sagten: "verkaufen ist das gleiche wie Zinsnehmen." Doch hat Allah verkaufen erlaubt und Zinsnehmen verboten. Zu wem nun eine Ermahnung von seinem Herrn kommt, und der dann aufhört, dem soll gehören, was vergangen ist, und seine Angelegenheit steht bei Allah. Wer aber rückfällig wird, jene sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben.
(9) O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälem. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das Zeugnis und eher geeignet, daß ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid.
(10) Diejenigen, die ihren Bund mit Allah und ihre Eide für einen geringen Preis verkaufen, haben am Jenseits keinen Anteil. Und Allah wird am Tag der Auferstehung weder zu ihnen sprechen noch sie anschauen noch sie läutern. Für sie wird es schmerzhafte Strafe geben.
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