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The word(s) "erlaßt" appears 9 time(s) in 17 verse(s) in Quran in German (Bubenheim & Dr. Nadeem Elyas) translation.

(1) Vorgeschrieben ist euch, wenn sich einem von euch der Tod naht, sofern er Gut hinterläßt, ein Vermächtnis zugunsten der Eltern und nächsten Verwandten in rechtlicher Weise zu treffen, als eine Pflicht für die Gottesfürchtigen.
(2) Aber wenn ihr euch von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt und euch ihnen gegenüber schon (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt, dann (händigt) die Hälfte dessen (aus), wozu ihr euch verpflichtet habt, es sei denn, daß sie (es) erlassen oder der, in dessen Hand der Ehebund ist. Und wenn ihr (es) erlaßt, kommt das der Gottesfurcht näher. Und versäumt es nicht, gut zueinander zu sein . Was ihr tut, sieht Allah wohl.
(3) Und wenn er (der Schuldner) in Schwierigkeiten ist, dann sei (ihm) Aufschub (gewährt,) bis eine Erleichterung (eintritt). Und daß ihr (es) als Almosen erlaßt, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wißt.
(4) Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.
(5) Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.
(6) Wer auf Allahs Weg auswandert, wird auf der Erde viele Zufluchtsstätten und Wohlstand finden. Und wer sein Haus auswandernd zu Allah und Seinem Gesandten verläßt, und den hierauf der Tod erfaßt, so fällt es Allah zu, ihm seinen Lohn (zu geben). Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
(7) Sie fragen dich um Belehrung. Sag: "Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft. Wenn ein Mann umkommt, der keine Kinder hat, aber eine Schwester, dann steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterläßt. Und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen (beiden) zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann kommt einem männlichen Geschlechts ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Allah gibt euch Klarheit, damit ihr (nicht) in die Irre geht. Allah weiß über alles Bescheid.
(8) Zwei Männer von denen, die (Allah) fürchteten und denen Allah Gunst erwiesen hatte, sagten: "Tretet gegen sie durch das Tor ein; wenn ihr dadurch eintretet, dann werdet ihr Sieger sein. Und verlaßt euch auf Allah, wenn ihr gläubig seid."
(9) Und Wir haben ihnen darin vorgeschrieben: Leben um Leben, Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr, Zahn um Zahn; und (auch) für Verwundungen Wiedervergeltung. Wer es aber als Almosen erläßt, für den ist es eine Sühne. Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungerechten.
(10) Unterlaßt das Offenkundige an Sünde und das Verborgene! Gewiß, denen, die Sünde erwerben, wird das vergolten, was sie zu begehen pflegten.
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