The word(s) "rechtlicher" appears 18 time(s) in 15 verse(s) in Quran in German (Bubenheim & Dr. Nadeem Elyas) translation. |
(1) O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch Wiedervergeltung für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und das Weib für das Weib. Doch wenn einem von seinem Bruder etwas erlassen wird, so soll die Verfolgung (der Ansprüche) in rechtlicher Weise und die Zahlungsleistung an ihn auf ordentliche Weise geschehen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und Erbarmung. Wer aber nach diesem eine Übertretung begeht, für den gibt es schmerzhafte Strafe. (سورة البقرة, Al-Baqara, Chapter #2, Verse #178) (Arabic, Transliteration, Urdu (Ahmed Ali), Urdu (Jalandhry), Farsi, Yusuf Ali, Shakir, Picthal, Mohsin Khan, French, Spanish, Indonesian, Malay, German, Bosnian, Russian, Dutch, Italian, Portuguese, Tafsir - Jalal ad-Din, Tafsir - King Fahad Quran Complex) |
(2) Vorgeschrieben ist euch, wenn sich einem von euch der Tod naht, sofern er Gut hinterläßt, ein Vermächtnis zugunsten der Eltern und nächsten Verwandten in rechtlicher Weise zu treffen, als eine Pflicht für die Gottesfürchtigen. (سورة البقرة, Al-Baqara, Chapter #2, Verse #180) (Arabic, Transliteration, Urdu (Ahmed Ali), Urdu (Jalandhry), Farsi, Yusuf Ali, Shakir, Picthal, Mohsin Khan, French, Spanish, Indonesian, Malay, German, Bosnian, Russian, Dutch, Italian, Portuguese, Tafsir - Jalal ad-Din, Tafsir - King Fahad Quran Complex) |
(3) Geschiedene Frauen sollen (mit sich) selbst drei Zeitabschnitte abwarten. Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihrem Mutterleib erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht, sie zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wollen. Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug. Und Allah ist Allmächtig und Allweise. (سورة البقرة, Al-Baqara, Chapter #2, Verse #228) (Arabic, Transliteration, Urdu (Ahmed Ali), Urdu (Jalandhry), Farsi, Yusuf Ali, Shakir, Picthal, Mohsin Khan, French, Spanish, Indonesian, Malay, German, Bosnian, Russian, Dutch, Italian, Portuguese, Tafsir - Jalal ad-Din, Tafsir - King Fahad Quran Complex) |
(4) Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten. (سورة البقرة, Al-Baqara, Chapter #2, Verse #229) (Arabic, Transliteration, Urdu (Ahmed Ali), Urdu (Jalandhry), Farsi, Yusuf Ali, Shakir, Picthal, Mohsin Khan, French, Spanish, Indonesian, Malay, German, Bosnian, Russian, Dutch, Italian, Portuguese, Tafsir - Jalal ad-Din, Tafsir - King Fahad Quran Complex) |
(5) Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so daß ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über Allahs Zeichen lustig. Und gedenkt Allahs Gunst an euch und dessen, was Er von dem Buch und an Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah über alles Bescheid weiß. (سورة البقرة, Al-Baqara, Chapter #2, Verse #231) (Arabic, Transliteration, Urdu (Ahmed Ali), Urdu (Jalandhry), Farsi, Yusuf Ali, Shakir, Picthal, Mohsin Khan, French, Spanish, Indonesian, Malay, German, Bosnian, Russian, Dutch, Italian, Portuguese, Tafsir - Jalal ad-Din, Tafsir - King Fahad Quran Complex) |
(6) Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in rechtlicher Weise miteinander geeinigt haben. Damit wird von euch ermahnt, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist lauterer für euch und reiner. Allah weiß, ihr aber wißt nicht. (سورة البقرة, Al-Baqara, Chapter #2, Verse #232) (Arabic, Transliteration, Urdu (Ahmed Ali), Urdu (Jalandhry), Farsi, Yusuf Ali, Shakir, Picthal, Mohsin Khan, French, Spanish, Indonesian, Malay, German, Bosnian, Russian, Dutch, Italian, Portuguese, Tafsir - Jalal ad-Din, Tafsir - King Fahad Quran Complex) |
(7) Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für jemanden, der das Stillen zu Ende führen will. Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen. Keiner Seele wird mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag. Keine Mutter soll wegen ihres Kindes zu Schaden kommen, noch einer, dem das Kind geboren wurde, wegen seines Kindes. Und dem Erben obliegt das gleiche. Wenn sie beide jedoch in gegenseitigem Einvernehmen und gemeinsamer Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, so ist darin keine Sünde für sie (beide). Und wenn ihr eure Kinder (von einer Amme) stillen lassen wollt, so ist darin keine Sünde für euch, sofern ihr das, was ihr geben wollt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah das, was ihr tut, wohl sieht! (سورة البقرة, Al-Baqara, Chapter #2, Verse #233) (Arabic, Transliteration, Urdu (Ahmed Ali), Urdu (Jalandhry), Farsi, Yusuf Ali, Shakir, Picthal, Mohsin Khan, French, Spanish, Indonesian, Malay, German, Bosnian, Russian, Dutch, Italian, Portuguese, Tafsir - Jalal ad-Din, Tafsir - King Fahad Quran Complex) |
(8) Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen - so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (Tage) abwarten. Wenn sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so ist für euch keine Sünde in dem, was sie in rechtlicher Weise mit sich selbst unternehmen. Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig. (سورة البقرة, Al-Baqara, Chapter #2, Verse #234) (Arabic, Transliteration, Urdu (Ahmed Ali), Urdu (Jalandhry), Farsi, Yusuf Ali, Shakir, Picthal, Mohsin Khan, French, Spanish, Indonesian, Malay, German, Bosnian, Russian, Dutch, Italian, Portuguese, Tafsir - Jalal ad-Din, Tafsir - King Fahad Quran Complex) |
(9) Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden. (سورة البقرة, Al-Baqara, Chapter #2, Verse #236) (Arabic, Transliteration, Urdu (Ahmed Ali), Urdu (Jalandhry), Farsi, Yusuf Ali, Shakir, Picthal, Mohsin Khan, French, Spanish, Indonesian, Malay, German, Bosnian, Russian, Dutch, Italian, Portuguese, Tafsir - Jalal ad-Din, Tafsir - King Fahad Quran Complex) |
(10) Und den geschiedenen Frauen steht eine Abfindung in rechtlicher Weise zu - eine Pflicht für die Gottesfürchtigen. (سورة البقرة, Al-Baqara, Chapter #2, Verse #241) (Arabic, Transliteration, Urdu (Ahmed Ali), Urdu (Jalandhry), Farsi, Yusuf Ali, Shakir, Picthal, Mohsin Khan, French, Spanish, Indonesian, Malay, German, Bosnian, Russian, Dutch, Italian, Portuguese, Tafsir - Jalal ad-Din, Tafsir - King Fahad Quran Complex) |
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