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The word(s) "zeugnis" appears 23 time(s) in 21 verse(s) in Quran in German (Bubenheim & Dr. Nadeem Elyas) translation.

(1) Oder wollt ihr etwa sagen, Ibrahim, Isma'il, lshaq, Ya'qub und die Stämme seien Juden oder Christen gewesen? - Sag: Wißt ihr es besser oder Allah? - Wer ist ungerechter, als wer ein zeugnis von Allah bei sich verheimlicht? Und Allah ist nicht unachtsam dessen, was ihr tut.
(2) O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälem. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das zeugnis und eher geeignet, daß ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid.
(3) Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann sollen Pfänder in Empfang genommen werden. Und wenn dann einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, so soll derjenige, dem (es) anvertraut wurde, das ihm anvertraute Pfand (wieder) aushändigen, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten. Und verheimlicht kein zeugnis. Wer es aber verheimlicht, dessen Herz ist gewiß sündhaft. Und Allah weiß über das, was ihr tut, Bescheid.
(4) Unser Herr, wir glauben an das, was Du (als Offenbarung) herabgesandt hast, und folgen dem Gesandten. So schreibe uns auf unter die zeugnis Ablegenden!"
(5) Und als Allah mit den Propheten ein Abkommen traf: Was immer Ich euch an Büchern und Weisheit gebracht habe -, und danach ist zu euch ein Gesandter gekommen, das bestätigend, was euch (bereits) vorliegt, an den müßt ihr ganz gewiß glauben und dem müßt ihr ganz gewiß helfen. Er sagte: "Erklärt ihr euch einverstanden und nehmt ihr unter dieser (Bedingung) Meine Bürde an?" Sie sagten: "Wir erklären uns einverstanden." Er sagte: "So bezeugt es, und Ich gehöre mit euch zu den zeugnis Ablegenden."
(6) Wenn sie hören, was zum Gesandten (als Offenbarung) herabgesandt worden ist, siehst du ihre Augen von Tränen überfließen wegen dessen, was sie (darin) als Wahrheit erkannt haben. Sie sagen: "Unser Herr, wir glauben. Schreibe uns unter den zeugnis Ablegenden auf.
(7) O die ihr glaubt, wenn einem von euch der Tod naht zu der Zeit, da (er sein) Vermächtnis (macht), (soll) das zeugnis unter euch (erfolgen) durch zwei gerechte Personen von euch, oder durch zwei andere, (die) nicht von euch (sind), wenn ihr im Land umherreist und euch dann das Unglück des Todes trifft. Ihr sollt sie nach dem Gebet festhalten, und sie sollen dann, wenn ihr zweifelt, bei Allah schwören: "Wir verkaufen es für keinen Preis, auch wenn es sich um einen Verwandten handelt, und verheimlichen das zeugnis Allahs nicht; wir gehörten sonst wahrlich zu den Sündhaften."
(8) Wenn man danach aber entdeckt, daß sie (beide) sich einer Sünde schuldig gemacht haben, dann (sollen) zwei andere an ihre Stelle treten von denen, zu deren Nachteil die beiden sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben, und (sie) (beide sollen) bei Allah schwören: "Unser zeugnis ist wahrlich berechtigter als deren zeugnis. Und wir haben nicht übertreten; wir gehörten sonst wahrlich zu den Ungerechten."
(9) Das ist eher geeignet, daß sie das zeugnis, wie es sein soll, ablegen oder sie befürchten (müssen), daß nach ihren Eiden wieder (andere) Eide (geschworen) werden. Und fürchtet Allah und hört! Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht.
(10) Sie sagten: "Wir wollen von ihm essen und, daß unsere Herzen Ruhe finden und, daß wir wissen, daß du zu uns tatsächlich die Wahrheit gesprochen hast und, daß wir zu denen gehören, die darüber zeugnis ablegen (können)."
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The word(s) "zeugnis" appears 23 time(s) in 21 verse(s) in Quran in German (Bubenheim & Dr. Nadeem Elyas) translation.